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BVerwG, 09.08.2004 - 3 B 23.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erstattungspflicht eines Abgeschleppten für die Kosten der Ersatzvornahme im Rahmen einer rein privatnützigen Sondernutzung zur Gewinnerzielung als Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.12.2002 - 11 VG 4799/01
- OVG Hamburg, 04.11.2003 - 3 Bf 23/03
- BVerwG, 09.08.2004 - 3 B 23.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 3 B 23.04
Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht zugleich entschieden, dass das Bundesrecht einer landesrechtlichen Wertung nicht entgegensteht, die Abschleppkosten allein dem Störer im Sinne des Polizei- und Ordnungsrechtes und nicht dem Veranstalter des für das Haltverbot ursächlichen Straßenfestes aufzuerlegen (Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 ).